Bienenhäuser im Aargau: Ohne Imkerei droht der Rückbau
In Baldingen stehen seit Jahrzehnten zwei Gebäude, für die der Kanton inzwischen eine Bedingung für den Verbleib verlangt. Der Fall betrifft eine mögliche Rückbau-Frage und ist inzwischen beim Bundesgericht hängig. Da es sich ausdrücklich um Baldingen handelt und das Thema klar mit baurechtlicher Nutzung und Erhalt von Gebäuden verknüpft ist, zählt der Artikel zu den relevanten Treffern.





